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   OVG Sachsen, 03.11.2008 - 2 B 292/08   

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https://dejure.org/2008,17000
OVG Sachsen, 03.11.2008 - 2 B 292/08 (https://dejure.org/2008,17000)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.11.2008 - 2 B 292/08 (https://dejure.org/2008,17000)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. November 2008 - 2 B 292/08 (https://dejure.org/2008,17000)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    GG Art 20 Abs. 3, Art 6 Abs. 2, Art 7, Art 3 Abs. 1, Art 3 Abs. 3; SächsVerf Art 22 Abs. 3, ,Art 101 Abs. 2, Art 103; SOMIAP § 4 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Aufstellung derselben inhaltlichen Zulassungsvoraussetzungen bei der Prüfung selbst und bei der auf die Prüfung folgenden Zulassungsentscheidung aufgrund des Grundsatzes der Chancengleichheit; Zwingender Anspruch auf einen Übertritt an einen anderen oder ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; GG Art. 7; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; SächsVerf Art. 22 Abs. 3; ; SächsVerf Art. 101 Abs. 2; ; SächsVerf Art. 103; ; SOMIAP § 4 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schule; Prüfung; Behinderung; Zulassung, Chancengleichheit; Rechtsgrundlage; Fortgeltung; Gesetzesvorbehalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übergang auf weiterführende Schulen - Notendurchschnitt und Krankheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen, 21.11.2005 - 2 BS 295/05
    Auszug aus OVG Sachsen, 03.11.2008 - 2 B 292/08
    Der Senat hatte in seinem Beschluss vom 21.11.2005 - 2 BS 295/05 - Bedenken geäußert, ob § 62 SchulG eine ausreichende Verordnungsermächtigung für den Wechsel des Bildungsganges innerhalb der Mittelschule enthalte.

    Soweit der Senat in seinem Beschluss vom 21.11.2005 - 2 BS 295/05 - auch bei einer Durchschnittsnote von schlechter als 2, 5 einen Anspruch auf vorläufige Aufnahme in den Realschulbildungsgang bejaht hat, hält er hieran aus den angeführten Gründen nicht fest.

  • BVerwG, 06.08.1968 - VII B 23.68
    Auszug aus OVG Sachsen, 03.11.2008 - 2 B 292/08
    Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, für gesundheitliche Dauerleiden geklärt (Beschl. v. 6.8.1968 - VII B 23.68 - vgl. auch OVG Saarland, Beschl. v. 2.10.2006 - 3 W 12/06 - juris).
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.11.2008 - 2 B 292/08
    Darüber hinaus sind Nachteile aufgrund von Krankheiten oder Behinderungen durch auf die Krankheit oder Behinderung bezogene Fördermaßnahmen während der der Prüfung vorangegangenen Ausbildung nach Möglichkeit zu kompensieren (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 8.10.1997 - 1 BvR 9/97 -, juris).
  • OVG Sachsen, 10.04.2008 - 4 E 162/07

    Erledigungserklärung; Bewilligungsreife; Amtsaufklärung

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.11.2008 - 2 B 292/08
    Rückwirkung kann das Gericht einem Beschluss über Prozesskostenhilfe frühestens auf den Zeitpunkt beilegen, in dem ihm der formgerechte Antrag samt den etwa erforderlichen Unterlagen vorlag (BGH, Beschl. v. 30.9.1981, NJW 1982, 446; SächsOVG, Beschl. v. 10.4.2008 - 4 E 162/07 -, juris).
  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.11.2008 - 2 B 292/08
    Rückwirkung kann das Gericht einem Beschluss über Prozesskostenhilfe frühestens auf den Zeitpunkt beilegen, in dem ihm der formgerechte Antrag samt den etwa erforderlichen Unterlagen vorlag (BGH, Beschl. v. 30.9.1981, NJW 1982, 446; SächsOVG, Beschl. v. 10.4.2008 - 4 E 162/07 -, juris).
  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.11.2008 - 2 B 292/08
    Bis zur Korrektur des Rechtsverstoßes oder zum Ablauf der vom Gericht gesetzten Frist wäre die Verordnung aber - zumindest in ihrem Kernbestand - weiter anwendbar; eine Unwirksamkeitserklärung ausgeschlossen (vgl. hierzu: BVerfG, Beschl. v. 27.1.1976 - 1 BvR 2325/73 - "Speyer-Kolleg"; BVerwG, Urt. v. 14.7.1978 - VII C 11.76 - juris).
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.11.2008 - 2 B 292/08
    Denn dadurch würde der unbemittelten Partei im Gegensatz zu der bemittelten die Möglichkeit genommen, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und von dort aus in die höhere Instanz zu bringen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.6.2006, BayVBl. 2006, 677 m. w. N.).
  • OVG Saarland, 02.10.2006 - 3 W 12/06

    Zieldifferenter integrativer Unterricht während des Besuchs einer Berufsschule

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.11.2008 - 2 B 292/08
    Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, für gesundheitliche Dauerleiden geklärt (Beschl. v. 6.8.1968 - VII B 23.68 - vgl. auch OVG Saarland, Beschl. v. 2.10.2006 - 3 W 12/06 - juris).
  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 11.76

    Berliner Versetzungsordnung - Gesetzesvorbehalt, Art. 12 GG, Art. 2 GG i.V.m.

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.11.2008 - 2 B 292/08
    Bis zur Korrektur des Rechtsverstoßes oder zum Ablauf der vom Gericht gesetzten Frist wäre die Verordnung aber - zumindest in ihrem Kernbestand - weiter anwendbar; eine Unwirksamkeitserklärung ausgeschlossen (vgl. hierzu: BVerfG, Beschl. v. 27.1.1976 - 1 BvR 2325/73 - "Speyer-Kolleg"; BVerwG, Urt. v. 14.7.1978 - VII C 11.76 - juris).
  • BVerwG, 29.06.1957 - II C 105.56
    Auszug aus OVG Sachsen, 03.11.2008 - 2 B 292/08
    Entsprechendes gilt notwendigerweise auch für die Anforderungen, die bereits beim Eintreten in die gewünschte weiterführende Schulart erfüllt sein müssen (BVerwG, Urt. v. 29.6.1957 - II C 105.56 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 09.10.2013 - 2 B 435/13

    Voraussetzungen für den Wechsel von der Mittelschule an das Gymnasium, Ermittlung

    Die Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung wäre daher - das Fehlen einer zureichenden Ermächtigungsgrundlage unterstellt - bis zur Korrektur der festgestellten Rechtswidrigkeit gleichwohl anwendbar; eine Unwirksamkeitserklärung wäre ausgeschlossen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27. Januar 1976 - 1 BvR 2325/73 - "Speyer Kolleg", juris; BVerwG, Urt. v. 14. Juli 1978 - VII C 11.76 -, juris; Senatsbeschl. v. 3. November 2008 - 2 B 292/08 -, juris und v. 21. November 2005 - 2 BS 295/05 -).

    Es ist mit dem elterlichen Erziehungsrecht, auch soweit es beim Zugang zu den verschiedenen Schularten besonders zu beachten ist, grundsätzlich vereinbar, Leistungsanforderungen festzulegen, die die Kinder bereits beim Eintritt, aber auch beim späteren Wechsel in eine bestimmte weiterführende Schulart erfüllen müssen, um das Klassenziel zu erreichen und die jeweilige Schule schließlich erfolgreich abzuschließen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Juni 1957 - II C 105.56 -, juris; Senatsbeschl. v. 3. November 2008 - 2 B 292/08 -, juris).

  • OVG Sachsen, 27.04.2009 - NC 2 D 54/09

    Prozesskostenhilfe; offene Erfolgsaussichten; fehlende obergerichtliche Klärung

    Denn dadurch würde der unbemittelten Partei im Gegensatz zu der bemittelten die Möglichkeit genommen, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und von dort aus in die höhere Instanz zu bringen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.6.2006, BayVBl. 2006, 677 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 3.11.2008 - 2 B 292/08 - juris).
  • OVG Sachsen, 22.03.2010 - 2 B 554/09

    Prüfung eines Physiotherapeuten, Bewertung, Chancengleichheit

    Der aus dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 18 Abs. 1 SächsVerf) ableitbare Grundsatz der Chancengleichheit gebietet es, bei der Prüfung selbst auf alle Prüflinge die gleichen Maßstäbe anzuwenden (SächsOVG, Beschl. v. 3.11.2008 - 2 B 292/08 -, juris).
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